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In den allermeisten Fällen wird logopädische Behandlung und Therapie durch die Krankenversicherungen getragen.
Für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist es notwendig, dass ein Arzt eine Verordnung ausstellt. Alle Ärzte mit Kassenzulassung können diese Verordnung ausstellen, und müssen dies sogar wenn ein entsprechender Krankheitswert vorliegt.
Leider gibt es jedoch viele Informationslücken in unserem Gesundheitssystem, was zur Verunsicherung in der Ärzteschaft führt und oft auch zu einem pauschalen "Nein".
Bei Fragen zur Verordnung hilft Ihnen sicherlich Ihre Krankenkasse weiter.
Bestimmte isolierte Störungen wie zum Beispiel eine reine Dyskalkulie werden im Moment nicht durch das Gesundheitssystem behandelt. Unsere Praxis bietet in diesen Fällen besonders günstige Privatleistungssätze an.